Anfragen an das Programm einer Garantierten Grundarbeitszeit (GGA)

Wolfgang Völker

Der folgende Text bezieht sich auf die in den Widersprüchen Heft 170 veröffentlichten Texte, in denen von Timm Kunstreich die Idee einer Garantierten Grundarbeitszeit (GGA) vorgestellt und in der Dokumentation über ein Fachgespräch erste Diskussionen dazu veröffentlicht werden. Wenn ich in meinem Beitrag von Grundlagentext oder Basistext spreche, dann ist der Text von Timm gemeint, der im Widersprüche-Heft 170 auf den Seiten 31 -43 abgedruckt ist. Auch wenn inzwischen eine aktualisierte Fassung des GGA-Konzeptes mit dem Titel „Garantierte Grundarbeitszeit – Elf Thesen zu einer sozialistischen Perspektive der Sozialpolitik“vorliegt und auch in links-netz veröffentlicht ist, behalten meine Anfragen ihre Berechtigung. Insbesondere Gegenüberstellungen wie Alimentierung vs. Kooperation, Individuen vs. Kollektive halte  ich nach wie vor für problematisch, nicht zuletzt, wenn die „Infrastruktur zum Betreiben des eigenen Lebens“ wie sie von Heinz Steinert in der  Diskussion des links-netz pointiert worden ist, als emanzipatorisches Ziel formuliert wird. Diskussionswürdig ist weiterhin das Staatsverständnis und die Rolle von lokalen bzw. kommunalen Institutionen und demokratischen Verfahren, ebenso die in der neuen Fassung geäußerte Hoffnung, durch eine „genossenschaftliche Demokratisierung aller Reproduktionsbereiche“ zu einer emanzipatorischen Aufhebung des bürgerlichen Parlamentarismus zu gelangen. Hier stellen sich meines Erachtens die Fragen nach Verfahren und Institutionen der demokratischen Repräsentation und des demokratischen, politisch-normativen Streits über die Gestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse. Diese Fragen werden in meinen Anfragen nicht angemessen behandelt. Dennoch mögen die Anfragen die Diskussion darüber weiter anregen, was sozialistische Perspektiven eines Umbaus des Sozialstaats, insbesondere der Existenzsicherung, ausmachen und welche Rolle dabei Konflikte um die Gestaltung der gesellschaftlich notwendigen Arbeiten spielen.

„Alimentierung“ und „Kooperation“?

Ich halte die Gegenüberstellung Kooperation statt Alimentierung, wie sie in der Überschrift des Grundtextes steht für falsch. Kooperation steht für mich für die Übernahme einer Rolle in der gesellschaftlichen Arbeitsteilung. Alimentierung kann als Angewiesen-Sein auf Leistungen anderer und Empfangen von Leistungen verstanden werden. Der Begriff der Alimentierung wird in der Regel als Abwertung gebraucht und mit Passivität verbunden, während Kooperation mit Aktivität verbunden wird. In der Abwertung wird ein normativer, hierarchischer Gegensatz aufgebaut zwischen bedürftigkeitsgeprüften Transferleistungen und Einkommen aus eigener Erwerbsarbeit und Vermögen oder aus Sozialversicherungen.  Eine solche abwertende Gegenüberstellung wiederholt die vorhandene und traditionsreiche Aufspaltung der sozialen Absicherung in eine Arbeiterpolitik und eine Armenpolitik. Sozialleistungen im Rahmen der Arbeiterpolitik sind Leistungen, die sich Arbeiter:innen durch den Verkauf und die Anwendung ihrer Arbeitskraft erworben haben. Es sind letztlich Lohnbestandteile, finanziert durch Beiträge von Arbeiter:innen, Unternehmen und z.T. ergänzt durch steuerfinanzierte Zuschüsse. Sozialleistungen im Rahmen der Armenpolitik sind solche, die aufgrund der Bedürftigkeit, also des Mangels an Geld und der aktuellen Unmöglichkeit, seine Arbeitskraft für Lohnarbeit verkaufen zu können, gewährt werden. Sie werden aus Steuermitteln finanziert. Die rechtlichen Regelungen für den Erhalt der Leistungen, die Verhaltensanforderungen (Bedürftigkeitsprüfung, Mitwirkungspflichten, Zumutbarkeit von Arbeit, Sanktionen, Kontrollmöglichkeiten der zuständigen Behörden etc.) sind in der Armenpolitik rigider und autoritärer als in der Arbeiterpolitik. Der im politischen Diskurs abwertend verwendete Begriff der Alimentierung unterstützt eine Re-Moraliserung sozialpolitischer Regelungen, die aufgrund ihrer Rechtsform eigentlich von politisch-moralischen Wertungen befreit sein sollten.

In einer kapitalistischen Gesellschaft gibt es für die proletarische Existenz (Notwendigkeit des Verkaufs der eigenen Arbeitskraft als Ware, um den Lebensunterhalt zu sichern) die Notwendigkeit der Absicherung gegenüber den gesellschaftlichen Risiken des lohnabhängigen Alltagslebens und im Lebensverlauf. Diese Absicherungen müssen einen kollektiven Charakter haben, sind doch die Risiken z.B. der Erwerbslosigkeit, der Prekarität, der Krankheit, des Alterns welche, denen alle Menschen als individuelle Verkäufer ihrer Arbeitskraft ausgesetzt sind. Robert Castel hat in seinen Arbeiten zur Geschichte der Lohnarbeit und des Sozialstaats danach gefragt, was denn die systematische Äquivalenz für die auf (Privat)Eigentum beruhende soziale Sicherheit der Bourgeoisie für die Klassen und ihre Individuen sein können, die als Eigentum nur ihre Arbeitskraft zu Markte tragen können. Er prägte den Begriff „Sozialeigentum“ und meinte damit die durch soziale und politische Klassenkämpfe erreichten Formen der kollektiven Absicherung durch die Sozialversicherungen. Ich begreife die Idee eines garantierten Mindesteinkommens als Ausweitung dieses Sozialeigentums über das auf Lohnarbeit und die Beiträge zu Sozialversicherungen basierende Sozialeigentum hinaus. Erst eine sanktions- und repressionsfreie Garantie eines solchen Einkommens für diejenigen, die aufgrund ihrer nicht vorhandenen, nicht ausgeübten, nicht legalisierten, nicht kontinuierlichen, rechtlich gering geschützten Lohnarbeit klassischerweise zu den unwürdigen Armen gemacht werden, kann diese politisch fatale Trennung von Arbeiterpolitik und Armenpolitik auflösen. Die Möglichkeit zur Kooperation ist voraussetzungsvoll: Sie braucht sowohl eine verallgemeinerte Gegenseitigkeit, nämlich sozialstaatliche Garantien der Existenzsicherung wie auch die gratis erbrachten Vorleistungen im Rahmen der Hausarbeit / privaten Reproduktionsarbeit. Zugespitzt formuliert. Existenzsicherung – auch in Form von Alimentierung – und Kooperation sind aufeinander angewiesen.   

(Selbst)Überschätzung von BGE-Konzepten und Staat


Die im Basispapier formulierte Kritik an existierenden Vorschlägen eines BGE trifft richtigerweise alle Vorschläge eines BGE, die darin einen Schlüssel zum Paradies sehen und glauben, so den Kapitalismus mit einem für alle garantierten Einkommen überwinden zu können.  Die Kritik geht aber meines Erachtens nicht nur an neoliberalen Konzepten, sondern vor allem auch an allen Forderungen nach garantierten Einkommen vorbei, die das soziale Eigentum ausweiten wollen oder fordern, Angehörigen der unteren Klassen mehr Geld – und damit in der hiesigen Gesellschaft auch mehr „Freiheit zu ….“ – in Form garantierter, unabhängig von Lohnarbeitsbereitschaft oder anderen Unterwerfungsgesten, existenzsichernder staatliche Leistungen zur Verfügung zu stellen. Erst recht geht die Kritik an Vorschlägen im Sinne eines garantierten Einkommens „plus“ vorbei. Das „plus“ verweist z.B. auf notwendige kostenfrei zu nutzenden sozialen Infrastrukturen, Kultur- und Bildungsinfrastruktur, Mindestlöhne und kürzere Arbeitszeiten. Die Frage nach den sozialen Kräften, die eine solche staatliche Politik erzwingen könnte, ist nur allzu berechtigt. Im Rahmen unserer Widersprüche-Diskussion sind wir ja eine Zeit lang – hauptsächlich in der zweiten Hälfte der 1980er Jahre – davon ausgegangen, dass sich Bündnisse bilden könnten von (Organisationen, Kollektiven, Gruppen von ) Erwerbslosen, Prekarisierten, emanzipatorisch orientierten organisierten Arbeiter:innen und Gewerkschaften, sozialpolitischen Initiativen, Teilen der Frauenbewegungen,  von sozialem Abstieg Bedrohten, kritischen Akademiker:innen und anderen. So ein Bündnis gibt es bis heute nicht, allenfalls gedanklich in Teilen der in Konflikten um Existenzsicherung und Veränderung der gesellschaftlichen Arbeiten politisch Aktiven.
Was die Einschätzung der Handlungsmöglichkeiten solcher Bündnisse angeht, spielen auch die  Anmerkungen zum Staat im Basistext eine Rolle: Bei den Forderungen nach sozialen Garantien und garantierten Mindesteinkommen wird doch nicht von einem „neutralen Staat“ ausgegangen, sondern der Staat und seine institutionellen und rechtlichen Regelungen wird als Feld politischer Kämpfe und Kräfteverhältnisse von Klassen und organisierten Interessen begriffen. Die Unterstellung, dass solche Forderung von einem neutralen Staat ausgehen, blendet die ganzen Staatsdiskussionen in der undogmatischen oder „neuen“ Linken aus. Die am Ende des Basispapiers eingebrachte Perspektive einer Sozialwirtschaft oder Sozialstaatswirtschaft beruht doch auch auf der Vorstellung der Veränderbarkeit des Staates und der veränderten politischen Regulierung der gesellschaftlichen Verhältnisse. Im Prinzip zeigen das doch auch die enormen Mobilisierungen von Finanzmitteln in der Pandemie, in der Unterstützung der Ukraine gegen den russischen Angriff und der damit begründeten militärischen Aufrüstung. Das zeigten aber auch schon vorher sozial-, bildungs- und familienpolitische Maßnahmen, die – orientiert am Leitbild der „adult workers“ – die Vereinbarkeit von Lohnarbeit und Familienarbeit sowie die frühkindliche Bildung des Humankapitals förderten. Und das unter der Regierung politischer Koalitionen, für die die Schuldenbremse ein wesentliches Credo war und ist.

Individuum und Kollektive?

Die im Basispapier vorgetragen Kritik des methodischen Individualismus von Forderungen nach einem BGE trifft sicher klassische neoliberale Konzepte des BGE. Andere Konzepte werden dieser Kritik entgegenhalten, dass sie gerade durch die Bereitstellung von Einkommen an Individuen Gesellschaftlichkeit, gesellschaftlichen Zusammenhalt, gesellschaftliche Aktivitäten von Individuen fördern wollen. Dazu später.

Der im Basispapier aufgebaute Gegensatz von Individuum und Kollektiven (oder der Membership in Sozialitäten) scheint die neoliberale Ideologie und Programmatik für Wirklichkeit zu halten. Margaret Thatchers immer wieder vorgebrachtes Zitat war und ist doch keine kritische Analyse von gesellschaftlichen Verhältnissen, sondern politisches Programm. In der Realität leb(t)en auch Menschen, die diesem Programm folgen wollen, in sozialen Zusammenhängen, ja  haben diese (z.B. ihre  privaten Haushalte) als Voraussetzungen womöglich für ihr Leben als unternehmerisches Selbst – genauso wie sie diverse gesellschaftliche Infrastrukturen als selbstverständliche Voraussetzung zum Betreiben ihres eigenen Lebens haben. Genannt seien hier nur die Infrastruktur des Verkehrs, der Logistik und Telekommunikation und die als Dienstleistungen bezahlten häuslichen Arbeiten.

Ausgehend von der o.g. Notwendigkeit der Absicherung vor kollektiven Risiken für die proletarische Existenz wird der konstruierte Gegensatz von Individuum und Kollektiven als Argument untauglich und überflüssig. Arbeiter:innen sind Individuen, die sich in einer bestimmten sozialen Position, Lage, Klasse oder welchen Begriff auch immer man für ihre kollektive Lage nutzen will, befinden. Wird eines der vielen Risiken der proletarischen Existenz wie z.B. Erwerbslosigkeit, Krankheit, Erreichen der Altersgrenze konkrete Wirklichkeit, so trifft sie die einzelnen Individuen. Existieren sozialstaatliche, also kollektive, Sicherungen, unterstützen diese – in hegemonialer Weise – die betroffenen Individuen wie oben beschrieben in der Hierarchie von Arbeiter- und Armenpolitik. Existieren keine sozialstaatlichen Grundsicherungen, fallen die Leute in nicht freiwillig gewählte Sozialitäten: in den Schoß der Familie, in die Hilfen privater Wohltätigkeit und Mitleidsökonomie, in die Hände von Ausbeutungsorganisationen wie mafiösen Strukturen.[1] Denkt man soziale Garantien und garantiertes Mindesteinkommen als Ausweitung des Sozialeigentums, geht der Vorwurf des methodischen Individualismus fehl. Vielleicht hilft hier auch eine erneute Erinnerung an Robert Castel. Er geht in seiner „Genealogie des hypermodernen Individuums“ [2]von der Analyse aus, dass in der heutigen Gesellschaft – nicht zuletzt durch die neoliberal oder neosozial programmierten Sozialreformen mit ihrer In-Verantwortung-Nahme der Einzelnen – eine Überhöhung des Individuums betrieben wird. Diese programmatische Überhöhung verdrängt die soziale Tatsache, dass „die Individuen (…) in ungleichem Maße über die nötigen Voraussetzungen (verfügen), um Individuen zu sein“ (Castel 2011: 329), verdrängt die existierenden soziale Ungleichheiten. Diese äußern sich auch darin, dass die Gewinner:innen dieser Entwicklung zu „Individuen im Übermaß“ (ebda 347)  werden und die Verlierer:innen dieser Entwicklung zu „bloßen Individuen“ (ebda 347). Für letztere ist die historisch erkämpfte soziale Bürgerschaft durch die Politiken der Deregulierung gefährdet. Erstere mögen sich als selbstgenügsam und ungesellschaftlich begreifen, können das aber nur aufgrund der ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen und Kapitalformen, wie sie Bourdieu beschrieben hat (ökonomisch, kulturell, sozial, symbolisch). Castel sieht den Wunsch, ein unabhängiges Individuum zu sein, als „ein in allen sozialen Schichten sehr weitgehend geteiltes Ideal“ (ebda 355). Dies Argument hat meines Erachtens nichts mit monadischen Konzepten von Individuen zu tun, sondern verweist auf Autonomieansprüche in der Gestaltung des Sozialen und des eigenen Lebens darin. Gerade deswegen besteht Castel so vehement auf der Notwendigkeit einer Universalität von garantierten Sicherheiten dafür, „ein wirkliches Individuum (zu) bleiben oder (zu) werden“ (ebda 368).  Seine Analyse zur Transformation des Fordismus identifiziert Entkollektivierungen und Individualisierungen in den Lohnarbeitsverhältnissen und Biografien, aber gerade entlang von Klassenzugehörigkeiten als neue Momente der Konkurrenz und sozialer Aufwärts- und Abwärtsmobilität. Genau deswegen plädiert er strikt für allgemeine, kollektive Formen von Sicherheiten zur „Stärkung des Sozialen“[3], wie sein kleines programmatisches Büchlein heißt.

Soziale Garantien sind nicht nur Geld, aber Geld ist zur Existenzsicherung nötig

Eine Einkommensgarantie im Rahmen einer politischen Ausweitung des Sozialeigentums könnte sich meines Erachtens von den hegemonialen Attributen, die im Basispapier richtigerweise kritisiert werden, lösen, wenn sie nicht mehr Ableistung von Lohnarbeit als Voraussetzung hat, sondern alle Formen von Arbeiten anerkennt. Politisch noch schwieriger dürften die Auseinandersetzungen werden, wenn das Sozialeigentum in seiner politischen Weiterentwicklung auch von nationalen sozialstaatlichen Regulationen (Staatsbürgerschaft) gelöst und internationalisiert würde, z.B. im Sinne von sozialen Garantien im Rahmen der EU oder im Sinne von globalen sozialen Rechten. In den letzten Jahren gab es bezogen auf Umverteilungsmöglichkeiten von Reichtum nicht zuletzt Anstöße durch die Arbeiten von Piketty & Kolleg:innen. Diese konnten a) die Dimensionen der sozialen Ungleichheiten und Polarisierungen beschreiben und haben b) Vorschläge zur Veränderung gemacht, wie z.B. ein Erbe für alle.[4] In Bezug auf die Verteilung der Kosten der sozial- und wirtschaftspolitischen Bearbeitung der Pandemie gab es Vorschläge zu einer Erhöhung der Besteuerung von hohen Einkommen und Vermögen und der Einführung eines einmaligen sozialen Lastenausgleichs. Alle diese Vorschläge machen deutlich, was unter gegenwärtigen gesellschaftlichen Verhältnissen potenziell ökonomisch vorstellbar wäre. Dennoch bleibt gegenüber solchen Vorschlägen die auch im Basispapier genannte grundsätzliche Widersprüchlichkeit, soziale Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten mit (finanziellen) Mitteln, abgeschöpft aus Produktionsverhältnissen, bekämpfen zu wollen, die genau diese Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten systematisch hervorbringt. Aber das ist ein Widerspruch quasi aller – wie auch immer radikalen reformistischen – Forderungen, die in sozialen und politischen Konflikten in dieser Gesellschaft gestellt werden.

Auch die Idee der Umverteilung der Vorschüsse der sozialen Reproduktion über eine Kapitaltransfersteuer, wie der Vorschlag von Müller im Basistext aufgegriffen wird, steckt in dem Grundsatzdilemma, dass die Zahlung und das Einsammeln und Transferieren der Steuer ein Funktionieren der Ökonomie voraussetzt, von der dann auch abgeschöpft werden kann. Von der Vorstellung eines einfachen grundsätzlichen Bruchs „raus aus der kapitalistischen Logik“ haben wir uns in unseren Diskussionen – nicht nur in der Widersprüche-Redaktion – doch richtigerweise verabschiedet.
Hier ist auch nochmals der Hinweis angebracht, dass es in allen emanzipatorisch orientierten Debatten über die  Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens weitgehend Konsens ist, Forderungen nach einem garantierten Einkommen mit Forderungen nach einer unentgeltlichen sozialen Infrastruktur, Bildungsinfrastruktur, Verkehrsinfrastruktur, Forderungen nach Mindestlohn und (Lohn)Arbeitszeitverkürzung zu verbinden (s.o. Garantiertes Einkommen „plus“). Das ist alles andere als eine falsche politische Ein-Punkt-Fokussierung auf ein BGE, wie man sie im weiten Feld der BGE-Ideen reichlich finden kann[5].

Unstrittig ist also das Argument, dass nicht alle sozialen Garantien in Geldform erbracht werden müssen, sondern dass sie auch durch „kollektiven Konsum“, „Daseinsvorsorge“, „Commons“, „Öffentliche Güter“, zu erbringen wären, also mittels einer Infrastruktur zum Betreiben des eigenen Lebens, wie sie von Heinz Steinert und in der weiteren links-netz-Diskussion genannt worden ist.

Erweiterung des Arbeitsbegriffs, Ökonomie und Membership

In Bezug auf den Arbeitsbegriff halte ich es nach wie vor für wichtig zu unterscheiden zwischen einem quasi überhistorischen Begriff wie in dem im Basispapier genannten Marx-Zitat und der historischen Formbestimmtheit von Arbeiten in kapitalistischen Produktionsverhältnissen als Lohnarbeit. Das zentrale Problem in den Debatten um garantierte Einkommen und soziale Garantien ist doch das, dass die Gegner von Garantien immer behaupten, dass primär die Teilhabe an Lohnarbeitsverhältnissen die Individuen zu Gesellschaftsmitgliedern integriert. Aber gerade auf dieser historischen Ebene muss doch dann davon ausgegangen werden, dass alle Arbeiten – ob entlohnt oder nicht, ob fabrikmäßig in der Autoindustrie oder im Krankenhaus oder bei den Lieferdiensten und im Einzelhandel erbracht, ob privat geleistete Kindererziehung oder Kindererziehung in Lohnarbeitsverhältnissen oder die privaten häuslichen (Sorge)Arbeiten alle Teil der gesellschaftlichen Gesamtarbeit sind. Gesellschaftliche Zugehörigkeit ergibt sich also schon über diese Arbeiten im Rahmen der gesellschaftlichen Arbeitsteilung wie auch – nicht zu vergessen – über soziale, zivile und politische Rechte sowie über soziale Nähebeziehungen und soziale Kooperationsbeziehungen (eben nicht nur Familien, sondern auch frei gewählte, auch Membership in diversen Sozialitäten). Der Anspruch, mittels der vier in eins-Perspektive die Begründung einer garantierten Grundarbeitszeit in Form einer viergeteilten Arbeitszeitsumme und eines living-wage für das Notwendige zu begründen, kommt mir wie ein Umweg vor. Es ist ja auch der Versuch, ein Recht auf Arbeiten auf Basis eines erweiterten Arbeitsbegriffs zu begründen. Aber wozu brauche ich ein Recht auf Arbeit, wenn alle Arbeiten gleichwertig anerkannt sind? Die Forderung nach einem Recht auf Arbeit war doch immer die – ja auch mit guten Gründen kritisierte – Kehrseite der proletarischen Situation, Ausdruck der Abhängigkeit vom Kapital in Gestalt von Unternehmen, die je nach Konjunktur Arbeitskräfte zur Ausbeutung einkaufen oder das eben nicht tun, war also Forderung nach einem Recht auf Lohnarbeit. Soziale Garantien, die sich auf einen erweiterten Arbeitsbegriff berufen können auf dieses Recht verzichten und sich so – zumindest programmatisch – auch von den mit dem Recht immer verbundenen Pflichten, seine Arbeitskraft verkaufen zu müssen, befreien.  


Wiederkehr der gesellschaftlichen Nützlichkeit?

Ein wiederkehrendes Argument in den bisherigen Debatten zur Idee eines BGE lautet immer, dass dieses die Möglichkeit zu bürgerschaftlichem Engagement oder anderen freien, als sinnvoll betrachteten Aktivitäten fördere. In dieser Logik scheint mir auch die Begründung für eine GGA in Gegenüberstellung zu einem garantierten Einkommen zu stehen. Nicht zuletzt die vier-in-eins-Perspektive eröffnet den argumentativen Raum für die Einführung von Kriterien der gesellschaftlichen Nützlichkeit. Die in der Perspektive benannten Formen der Arbeit und der hypothetische 16 – Stunden – Tag haben alle einen gesellschaftlich nützlichen Charakter und haben auch salopp gesagt einen bildungsbürgerlichen Überschuss, es sei denn, mit Freund:innen Abhängen, sich Genüssen der Kulturindustrie hingeben, im Kleingarten vor sich und für sich hin werkeln oder gar sich illegal den Lebensunterhalt verschaffen oder als Solist:in sich individualisieren o.ä. wird einer dieser Arbeitsformen zugeordnet. Diese Anfrage ist mir insofern  besonders wichtig, als die pragmatische Umsetzung der GGA und des entsprechenden „living wage“ ja  in den kommunalen Ressourcenfonds (KRF)  sich vollziehen soll.[6] Auch wenn im Basispapier die Prozedur als demokratisch verfasst und die freie Entscheidung der Antragstellenden verbürgend vorgestellt wird – also dass  die Leute selber entscheiden können, welche Arbeiten sie in den Mittelpunkt stellen – stellt sich mir die Frage, ob sich nicht hinter dem Rücken der Beteiligten Normen durchsetzen. Und zwar Normen, die sich nach Kriterien der in den jeweiligen beteiligten Gemeinschaften hegemonialen Positionen richten. Die Frage stellt sich mir vor dem Hintergrund der Erkenntnisse über Ausschließungen, wie sie in vielen Forschungen zu partizipativer Stadtplanung, Bürgerbeteiligung und bürgerschaftlichem Engagement beschrieben werden. Dort ist von der Dominanzkultur mittelschichtsgeprägter Kommunikationsweisen die Rede, dort wird von einer sozialen Hierarchie der Beteiligung gesprochen.[7] Und wenn sich Normen etablieren, dann – das habe ich von den kritischen Kriminolog:innen in der Widersprüche-Redaktion gelernt – dann gibt es auch Abweichung. Die vorgeschlagenen KRF können ja positiv als Möglichkeit der weiteren Demokratisierung der Haushaltshoheit des demokratischen Souveräns verstanden werden, aber man sollte sich auch der Gefahren solcher kleinräumigen, letztlich gemeinschaftsbezogenen Formen politischer Entscheidungen bewusst. Diskutiert werden muss z.B.: Wer gehört dazu? Wer hat welche Macht?  

Spannend wäre es jedoch, zu überlegen, ob und wenn ja wie Modelle öffentlich geförderter Beschäftigung, die von den repressiv-aktivierenden Elementen zu befreien wären, weiterentwickelt werden könnten, um ein würdiges und funktionales Äquivalent von Erwerbsarbeit für diejenigen zu ermöglichen, denen der Zutritt zum herrschenden Arbeitsmarkt verweigert wird. Denn sie sind ja in ihrer Erwerbslosigkeit nicht arbeitslos im Sinne eines erweiterten Arbeitsbegriffs, sondern ihnen fehlt eine Arbeit, für die sie einen Lohn bekommen.     

Bezogen auf das Problem der gesellschaftlichen Nützlichkeit möchte ich an Argumente von André Gorz erinnern. Er vertrat ja lange Zeit die Position, dass statt eines Grundeinkommens jedes Gesellschaftsmitglied in seinem Leben eine bestimmte – im Vergleich zu heutigen Arbeitszeiten  verkürzte – Arbeitsstundenzahl im Lebensverlauf ableisten sollte um damit den Erwartungen an Reziprozität in der gesellschaftlichen Gesamtarbeit gerecht zu werden. Später wurde er zum Befürworter eines Existenzgeldes. In seiner Schrift „Wissen, Wert und Kapitel“[8] stellt er zwei verschiedene Auffassungen des Existenzgeldes vor: „Die eine sieht darin ein Mittel, das Leben den Warenbeziehungen und der totalen Selbstverwertung zu entziehen. Das andere begreift es im Gegenteil als eine notwendige Entlohnung von Nicht-Arbeitszeit, die, als Zeit für Selbstentwicklung zur Produktivität der Arbeit maßgeblich beiträgt.“ (Gorz 2004: 29) Einer solchen produktivistischen Orientierung setzt Gorz die Forderung entgegen, dass ein Existenzgeld nur dann menschliche Praxis aus ökonomischen Verwertungszusammenhängen befreien kann, „wenn es nichts fordert und nichts entlohnt“ (30).  Es wäre zu diskutieren, ob diese Kritik des Produktivismus auch auf das Programm der GGA – und letztlich auch der vier-in-eins-Perspektive zutrifft. GGA könnte dann als Instrumentalisierung kritisiert werden, denn dabei würde ein garantiertes Einkommen wieder als Gegenleistung – zwar nicht für Lohnarbeit, aber für eine anders definierte gesellschaftliche Nützlichkeit gedacht. Demgegenüber beharrte Gorz auf einem Existenzgeld, das gerade nicht verzweckt sein sollte, sondern Freiheit für selbstbestimmte, selbstorganisierte Multiaktivität ermöglichen soll. Schließlich geht er auch davon aus, dass ein solches Existenzgeld kein „ordinäres Geld“ (80) mehr sein muss, sondern auf die Notwendigkeit der Transformation der bestehenden Wirtschaft in eine andere verweist. 

Zusammengefasst lautet die Anfrage an das GGA-Programm hier: Warum dann nicht an alle ein garantiertes Einkommen (plus kostenfreie Infrastruktur, plus KRF….), auf dessen Basis die Leute dann ihre vielen Aktivitäten entfalten können und ihr Leben betreiben können – in Kooperation mit anderen genauso wie als „Solist:innen“?

Was bleibt an Aufgaben? Wer macht sie sich zur eigenen Angelegenheit?


Meine Anfragen und Kritik nochmal zusammengefasst: ich wäre eher für ein garantiertes Einkommen „plus“, das Leuten Möglichkeiten eröffnet und sie von Zumutungen und Ängsten befreit. Das „plus“ sollte Bestehen aus der kostenlosen Infrastruktur im weiteren Sinne, verkürzten Lohnarbeitszeiten, garantiertem Mindestlohn, Garantierten Mindestarbeitsbedingungen, finanziellen Transfers in all die Bereiche, die im Konzept Sozialpolitik als Infrastruktur zum Betreiben des eigenen Lebens als notwendig beschrieben werden und in der Demokratisierung von wirtschaftlichen und staatlichen Institutionen.

Ergänzend zu meinen Anfragen an das Programm der GGA ich muss mich fragen, wer sind die Akteure oder (Klassen-) Bündnisse die Politik und Bewegung in diese Richtung betreiben wollen?  In welchen gesellschaftlichen Auseinandersetzungen, in welchen Alltagskämpfen werden Forderungen nach sozialen Garantien erhoben? Aktuell in den Mindestbetragsforderungen der laufenden Tarifkämpfe, in der Forderungen nach höheren Regelsätzen im SGB II und XII wie sie von Erwerbsloseninitiativen, Armutskonferenzen, Wohlfahrtsverbänden und DGB seit Jahren gefordert werden, auch in den Forderungen nach Abschaffung des diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes. Aber eine übergreifende, solidarisch verbindende Perspektive in Richtung einer Mindestgarantie in allen Sicherungssystemen und einer damit verbundenen Anpassung von Grundsicherungen, Renten und Löhnen an Inflationsanstiege als reale Bewegung lässt weiter auf sich warten. Das von vielen Erwerbsloseninitiativen und Sozialen Beratungsstellen getragene bundesweite „Bündnis AufRecht bestehen!“ forderte im Rahmen der Aktionswoche vom 25.April bis 5. Mai 2023[9] die „Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro, eine solidarische  Mindestrente, die wirklich zum Leben reicht, Anhebung des Regelsatzes auf mindestens 725 Euro und Übernahme der Stromkosten in voller Höhe, Abschaffung der Sanktionen, einen niedrigschwelligen Zugang zu Sozialleistungen und wohlwollendes und rechtskonformes Verhalten der Behörden, eine Kindergrundsicherung, die Kinder und Jugendliche aus der Armut holt und eine aktive Teilhabe ermöglicht. Wir brauchen eine Daseinsvorsorge insbesondere in den Bereichen soziale Infrastruktur, Gesundheit, Bildung, Wohnen, Mobilität, Energieversorgung usw. statt einer weiteren Privatisierung und Profitmaximierung“[10].        

Literatur:

BAG der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen 2008: Existenzgeld reloaded. Neu-Ulm

Bareis, Ellen und Cremer-Schäfer, Helga 2023:  Haushalte als soziale Infrastruktur zum „Betreiben eines eigenen Lebens“. Welche soziale Infrastruktur schafft und braucht Arbeit am Sozialen? Download unter:  http://wp.links-netz.de/?p=589

Castel, Robert 2005: Die Stärkung des Sozialen. Leben im neuen Wohlfahrtsstaat. Hamburg

Castel, Robert 2011: Die Krise der Arbeit. Neue Unsicherheiten und die Zukunft des Individuums. Hamburg

Gorz, André 2004: Wissen, Wert und Kapital. Zur Kritik der Wissensökonomie. Zürich

Kronauer, Martin 2019: Konzepte der Teilhabe: Bedingungsloses Grundeinkommen oder Recht auf Arbeit? In: Prokla 197, 49. Jg, Nr. 4: 617 – 630 

Lessenich, Stephan 2009: Das Grundeinkommen in der gesellschaftlichen Debatte. Expertise im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung. Download unter: https://library.fes.de/pdf-files/wiso/06193.pdf

Lessenich, Stephan 2012: Allein machen sie Dich ein oder: Gute Gründe für ein Grundeinkommen plus, in: Dirk Jacobi und Wolfgang Strengmann-Kuhn (Hg.), Wege zum Grundeinkommen. Berlin:17-33

Lessenich, Stefan 2020: Und ewig grüßt der Maulwurf. Ein Kommentar zu Martin Kronauers Plädoyer für ein“Recht auf Arbeit“, in Prokla 198, 50.Jg., Nr.1: 143 – 150

Munsch, Chantal 2011: Engagement und Ausgrenzung. Theoretische Zugänge zur Klärung eines ambivalenten Verhältnisses, in Forschungsjournal Soziale Bewegungen, 24: 48 – 55

Piketty, Thomas: Mehr Gleichheit wagen. Für die globale Transformation des Kapitalismus. In: Blätter für deutsche und internationale Politik, Oktober 2022, download unter: https://www.blaetter.de/ausgabe/2022/oktober/mehr-gleichheit-wagen

Völker, Wolfgang 2013: Bedingungsloses Grundeinkommen und Soziale Infrastruktur. In: Hirsch, J./Brüchert, O./ Krampe, E. u.a. Sozialpolitik anders gedacht: Soziale Infrastruktur. Hamburg: 75 – 94


[1]             Was in meiner Anfrage ziemlich nach einer dichotomischen Gegenüberstellung von sozialstaatlichen Regeln und Ressourcen und quasi staatslosen Sozialitäten klingt, wird von Ellen Bareis und Helga Cremer-Schäfer (2023) sehr differenziert diskutiert, wenn sie nach der Rolle von Haushalten als soziale Infrastruktur und Praktiken und Formen der Reproduktionsarbeit fragen: http://wp.links-netz.de/?p=589 Letzter Aufruf: 25.6.203

[2]             Vgl. Robert Castel 2011: Die Krise der Arbeit. Neue Unsicherheiten und die Zukunft des Individuums. Hamburg

[3]             Robert Castel 2005: Die Stärkung des Sozialen. Leben im neuen Wohlfahrtsstaat. Hamburg

[4]             Vgl. Thomas Piketty: Mehr Gleichheit wagen. Für die globale Transformation des Kapitalismus. In Blätter für deutsche und internationale Politik, Oktober 2022, Download unter: https://www.blaetter.de/ausgabe/2022/oktober/mehr-gleichheit-wagen

[5]             Zur Diskussion um ein Grundeinkommen-„plus“ vgl. z.B. Lessenich, Stephan 2009: Das Grundeinkommen in der gesellschaftlichen Debatte. Expertise im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung. Download unter: https://library.fes.de/pdf-files/wiso/06193.pdf Letzter Aufruf: 28.6.2023; ders. 2012: Allein machen sie Dich ein oder: Gute Gründe für ein Grundeinkommen plus, in: Dirk Jacobi und Wolfgang Strengmann-Kuhn (Hg.), Wege zum Grundeinkommen. Berlin:17-33 ; BAG der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen 2008: Existenzgeld reloaded. Neu-Ulm; Völker, Wolfgang 2013: Bedingungsloses Grundeinkommen und Soziale Infrastruktur. In: Hirsch, J./Brüchert, O./ Krampe, E. u.a. Sozialpolitik anders gedacht: Soziale Infrastruktur. Hamburg:75 – 94; Sehr interessant auch die Kontroverse zwischen Martin Kronauer in Prokla 197 Dezember 2019: 617 – 630 und Stephan Lessenich in Prokla 198 März 2020:143 – 150.

[6]             Da soziale Garantien sich ja gegen Verarmung und soziale Ausgrenzung richten, müsste an dieser Stelle eigentlich auch die Frage diskutiert werden, ob Politiken, die sich auf lokale Räume beziehen, verbunden werden können mit Politiken, die sich Verursachungsverhältnisse und gesamtstaatliche sozialpolitische Regulation beziehen, damit sie Konflikte um soziale Ungleichheit nicht verräumlichen. 

[7]             Vgl. beispielhaft Chantal Munsch 2011: Engagement und Ausgrenzung. Theoretische Zugänge zur Klärung eines ambivalenten Verhältnisses, in Forschungsjournal Soziale Bewegungen, 24: 48 – 55

[8]             André Gorz 2004: Wissen, Wert und Kapital. Zur Kritik der Wissensökonomie. Zürich

[9]             Die weitgehend gleichen Forderungen werden vom „Bündnis AufRecht bestehen!“ auch für die Aktionswoche im Herbst 2023 erhoben. Siehe dazu das Flugblatt in der Rubrik „Eingriffe und Positionen“ in diesem Heft.

[10]           Vgl. https://www.erwerbslos.de/images/Flugblatt_Aktionswoche_Fr%C3%BChjahr_2023-%C3%9CF.pdf

                letzter Aufruf: 25.6.2023 oder auch die Petition von #ichbinarmutsbetroffen zu finden auf: https://ichbinarmutsbetroffen.start.page/ letzter Aufruf: 25.6.2023